Gehaltsextras – wie sich die Entlohnung noch lohnen kann

Geschenkt bekommt der Arbeitnehmer nur selten etwas. Erst recht nicht, wenn es um Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuerzahlungen geht. So denken viele. Dabei gibt es längst Begünstigungen, von denen jeder profitieren kann – zumindest jeder, der in Deutschland Lohn oder Gehalt bezieht. Die Rede ist von Gehaltsextras, die dem Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto bescheren und beim Arbeitgeber für eine niedrigere Arbeitgeberbelastung sorgen. Fünf Beispiele zeigen, wie es geht.

Gehaltsextras Symbolbild

Der Pilates-Kurs am Donnerstagabend, die monatliche Karte für den Nahverkehr, das langersehnte Wellness-Wochenende in den Bergen – schnell kommen im Alltag beträchtliche Summen zusammen, die das monatliche Budget kürzen.

Dabei gibt es legale Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken. Mit viel zu selten umgesetzten Gehaltsextras. Das sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen, die der Entgeltabrechner in der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Keine komplizierte Angelegenheit, erst recht nicht für jemanden, der mit einer passenden Lohnsoftware wie beispielsweise der von Agenda Informationssysteme arbeitet.

Doch Vorsicht: Extra bedeutet nicht anstatt. Wer bei der Abrechnung aus einer Lohnart viele machen möchte, der sollte den Blick ins Gesetzbuch nicht vergessen. Vorgeschrieben ist: Steuerbegünstigungen vieler Gehaltsextras setzen voraus, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.

Die fünf beliebtesten Beispiele:

1. Betriebliche Gesundheitsförderung

Langes Sitzen, wenig Bewegung: Deutsche leiden am häufigsten unter Rückenschmerzen. Abhilfe schaffen Gesundheitskurse. Seit 2008 unterstützen die Krankenkassen und der Fiskus solche – häufig schon präventiven – Maßnahmen. Bis zu 600 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter jährlich steuerfrei zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Bewegungsprogramme wie ein Pilateskurs oder eine Rückenschule sind eine Option, Ernährungsangebote, Suchtprävention und Kurse zur Stressbewältigung weitere Möglichkeiten. Wer steuerlich profitieren möchte, sollte auf einen zertifizierten Kurs zurückgreifen. Schöner Nebeneffekt zum gesunden Mitarbeiter: Das Unternehmen steigert damit seine Arbeitgeberattraktivität – nach innen und nach außen.

2. Tankgutschein

Super95, der Liter 1.35 Euro. Benzin ist teuer, gerade für Arbeitnehmer, die täglich das Auto benötigen. Mit bis zu 44 Euro kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer steuer- und beitragsfrei mit einem monatlichen Tankgutschein unterstützen. Diese Freigrenze darf dabei nicht überschritten werden. Gutscheine und Geldkarten müssen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ausgehändigt werden. Sie dürfen nicht zur Barauszahlung genutzt werden.

Folgende Möglichkeiten bestehen:

Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer einen Gutschein zum Bezug von Benzin einer bestimmten Tankstelle aus – die Tankstelle rechnet anschließend mit dem Arbeitgeber ab.
Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer eine Tankkarte für eine bestimmte Tankstelle.
Seit 2020 übrigens nicht mehr möglich: Das Unternehmen überlässt dem Mitarbeiter 44 Euro monatlich als zweckgebundene Geldleistung in bar, die dieser in Form einer monatlichen Tankquittung abrechnet.

3. Jobticket

Mehr als jeder dritte deutsche Arbeitnehmer pendelt und nimmt dafür weite Strecken in Kauf. Arbeitgeber haben nach deutschem Gesetz drei Möglichkeiten, ihren Angestellten ein sogenanntes Jobticket vergünstigt zur Verfügung zu stellen:

  • Steuerfrei: Der Arbeitgeber gewährt das Jobticket zusätzlich zum geschuldeten Lohn. Die Aufwendungen des Arbeitgebers werden auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Dadurch erfolgt eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers. Auch Privatfahrten mit dem Regionalverkehr am Wochenende fallen somit unter die Steuerbefreiung.
  • Pauschalversteuerung mit 15 Prozent Lohnsteuer: Wird das Jobticket nicht zusätzlich zum Lohn bewilligt, sondern im Rahmen einer Gehaltsumwandlung, so kann der Arbeitgeber den Zuschuss mit 15 Prozent Lohnsteuer pauschal versteuern. Der Arbeitgeber muss die Aufwendungen für das Ticket ebenfalls auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung eintragen. Auch hier erfolgt eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers.
  • Pauschalversteuerung mit 25 Prozent Lohnsteuer: Der Arbeitgeber stellt den Zuschuss zum Jobticket zu Verfügung, ohne dass er die Aufwendungen auf der Lohnsteuerbescheinigung ausweist. In diesem Fall muss der Arbeitgeber zwingend 25 Prozent pauschale Lohnsteuer zahlen. Ein Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung entfällt, eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers außerdem.

4. Kindergartenzuschuss

Kinderbetreuungskosten sind hoch. Bezuschusst der Arbeitgeber diese, sind sie steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung wie bei den meisten Gehaltsextras: Die Leistung erfolgt zum ohnehin geschuldeten Lohn. Ob es um einen betrieblichen oder einen außerbetrieblichen Kindergarten geht, spielt keine Rolle. Vergleichbare Einrichtungen sind etwa Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Tages- oder Wochenmütter sowie Ganztagespflegestätten. Die Einrichtung muss zur Unterbringung und Betreuung von Kindern geeignet sein, zudem Unterkunft und Verpflegung beinhalten. Eine Betreuung alleine genügt nicht.

5. Erholungsbeihilfe

Am Wochenende mit den Kindern in die Berge fahren oder frische Luft an der Nordsee tanken: Eine sogenannte Erholungsbeihilfe greift Familien bei ihrem Vorhaben finanziell unter die Arme. Planen Arbeitnehmer eine Pause und beanspruchen dafür Urlaubstage, kann der Arbeitgeber diese steuerliche Begünstigung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewähren. Sogar für Familienmitglieder. Diese sind sozialversicherungsfrei und pauschal mit 25 Prozent zu versteuern. Für das jeweilige Kalenderjahr dürfen Arbeitnehmer bestimmte Freigrenzen nicht überschreiten. Diese liegen beim Mitarbeiter selbst bei 156 Euro, bei seinem Ehe- oder Lebenspartner bei 104 Euro und pro Kind bei 52 Euro. Ob der Arbeitnehmer reist oder zuhause bleibt, spielt dabei keine Rolle.

Philipp Kinzel

Philipp Kinzel, Wirtschaftsfachwirt (IHK), ist selbstständiger Lohnbuchhalter und setzt Gehaltsextras konsequent bei seinen Mandanten ein.

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