Der Weg zum Bilanzbuchhalter

Worauf es bei der Weiterbildung ankommt

Der Weg zum Bilanzbuchhalter

Laut der letzten Fortbildungsstatistik des Deutschen Industrie- und Handelskammertages haben 38.713 Personen im Jahr 2016 an einer kaufmännischen Prüfung teilgenommen. Von den erfolgreichen Absolventen hatten sich 3.083 für die Weiterbildung zum/zur Bilanzbuchhalter/-in entschieden. Was macht diesen Weg attraktiv? Und worauf kommt es dabei an?

Das Plus für die Karriere

Eins vorweg: Die anspruchsvolle Prüfung zum Bilanzbuchhalter genießt ein hohes Ansehen. Eine erfolgreiche Weiterbildung eröffnet verantwortungsvolle Aufgabenfelder, die gut entlohnt werden.

Außerdem müssen sich frischgebackene Bilanzbuchhalter keine Sorgen über ihre berufliche Zukunft machen. Ein kurzer Blick auf die einschlägigen Jobportale zeigt: Bilanzbuchhalter/-innen sind konstant und bundesweit gefragt. Beispielsweise haben sie als Team- oder Abteilungsleiter/-in Rechnungswesen entscheidenden Anteil an wichtigen, strategischen Entscheidungen im Unternehmen.

Welche IHK ist zuständig?

Die Prüfung wird von einer Industrie- und Handelskammer abgenommen. Für die Teilnehmer können bis zu drei verschiedene Kammern zuständig sein. In der Regel wird die IHK am Wohnort gewählt, weil sich am Prüfungstag die Anreise einfach gestaltet. 

Aber nicht alle entscheiden sich für die heimische IHK. Einige legen sich auf den Kammerort fest, an dem der Vorbereitungskurs stattgefunden hat. Der Grund: Sie wollen das Examen mit den ihnen bekannten Mitstreiterinnen und Mitstreitern absolvieren. Außerdem bietet sich noch der Kammerort der Arbeitsstelle an.

Ist die IHK gewählt, muss jeder Prüfling die Zulassung beantragen. Ein solcher Antrag hat jedoch nur Aussicht auf Erfolg, wenn bestimmte Voraussetzung erfüllt sind.

Zulassungsvoraussetzungen als Hürde

Die Zulassung zur Prüfung erhält jede Person, die Folgendes nachweisen kann:

  • Eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf (Ausbildungsdauer 3 Jahre) und darauffolgende dreijährige Berufspraxis
  • Einen der folgenden Abschlüsse und eine darauffolgende zweijährige Berufspraxis:
    • Anerkannter Abschluss nach dem Berufsbildungsgesetz als Fachwirt/-in oder als Fachkaufmann bzw. Fachkauffrau
    • Abschluss als staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in
    • Wirtschaftswissenschaftlicher Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie
  • Eine mindestens sechsjährige Berufspraxis

Die Berufspraxis muss dabei inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines angehenden Bilanzbuchhalters haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

Die IHK verlangt hierfür entsprechende Bescheinigungen und Nachweise in Form von Arbeits- und Zwischenzeugnissen. Die Frage, ob die eigenen Nachweise ausreichen, sorgt oftmals für Unsicherheiten. Diese können von professionellen Weiterbildungsanbietern aus der Welt geschafft werden.

Vorbereitung auf die Prüfung: Es geht ans Eingemachte

Laut BVBC bereiten sich angehende Bilanzbuchhalter in anderthalb bis drei Jahren auf die anspruchsvollen Prüfungsinhalte vor. Das kann auf selbstständiger Basis erfolgen. Da die Praxis nach der Ausbildung oftmals einen einseitigen Verlauf nimmt, besuchen viele angehenden Prüflinge bereits vor der Bilanzbuchhalter-Weiterbildung einen Lehrgang. Dieser vermittelt fundamentale Grundlagen der Buchführung, der Bilanz, des Steuerrechts und der Kostenrechnung.

Schließlich werden die genannten Inhalte im Rahmen der späteren Bilanzbuchhalter-Weiterbildung vertiefend behandelt. Vor der Weiterbildung dürfen Begriffe und deren Bedeutung aus dem Rechnungswesen wie Bestands- und Privatkonto, Bilanz und GuV-Rechnung für die Teilnehmer keine Fremdwörter mehr sein. Im Steuerrecht werden Grundlagen der Einkommensteuer und Umsatzsteuer vorausgesetzt. Es sollten Fragen beantwortet werden können wie: Was ist der Steuergegenstand? Welcher Steuersatz ist anzuwenden?

Erste Etappe: schriftliche Prüfung

Nach Ablauf der Weiterbildung steht die schriftliche Prüfung an, die aus drei Klausuren zu je 240 Minuten besteht. Seit 2015 gilt hierfür eine neue Rechtsverordnung. Diese sieht vor, dass das Themenfeld „Führung und Kommunikation“ nun obligatorischer Bestandteil ist. Die Aktualisierung soll den wachsenden Anforderungen an den Berufsstand Rechnung tragen.

Ein weiteres neues Themenfeld ist das Risikomanagement. Im Fach „Internes Kontrollsystem“ werden Wege aufgezeigt, wie organisatorische und technische Maßnahmen zur Risikoabwehr zu treffen sind. Der Bilanzbuchhalter sollte darüber hinaus durch Dritte verursachte oder intern entstandene Schäden erkennen können.

Auf der Zielgeraden: mündliche Prüfung

Ist die schriftliche Prüfung bestanden, wartet schon das Kolloquium. Dieses setzt sich aus einer Präsentation (15 Minuten) und einem Fachgespräch (30 Minuten) zusammen.

Dabei kann der Prüfling den Inhalt aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ selbst wählen. Das Thema sollte aus der betrieblichen Praxis stammen und die Lösung des Problems sollte nachvollziehbar dargestellt werden.

Michael Kortland

Michael Kortland ist als Fachreferent bei der Steuer-Fachschule Dr. Endriss tätig. Er ist in den Bereichen Weiterbildung und Social Media Marketing aktiv. (www.endriss.de)

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