<p>Von einem selbständigen Buchhalter können Sie mehr Dienstleistung erwarten:<br /><br />§6 des Steuerberatungsgesetz ermächtigt den selbständigen Buchhalter zur Erledigung der lfd. Buchhaltung eines Unternehmens, also Sortieren, Erfassen und Auswerten.<br /><br />Wir sind Mitglied der bundesweiten DATAC Franchisegruppe mit 500 Partnerbüros und über 30.000 Mandanten monatlich. Wir arbeiten mit modernsten Programmen und nehmen lfd. an Fortbildungsmaßnahmen teil. DATAC Büros sind auf dem Laufenden.<br /><br />Individuelle, branchenspezifische Auswertungen sind kein Problem, auch nicht monatliche Aufbereitung für Bank, Steuer- oder Unternehmensberater.<br /><br />DATAC setzt seit 2000 bereits digitale Archivierung während des Buchungsvorgangs ein. Diese professionelle Technologie eröffnet erstmals auch dem Mittelstand die Möglichkeit, digitale Beleggutarchivierung zu sehr geringen Kosten zu nutzen.<br /><br />Ein Angebot sagt, wie viel Sie Monat für Monat einsparen können.<br /><br />Wir freuen uns über Ihre Anfrage.<br /><br /><br />* Der selbständige Buchhalter bietet Dienstleistungen im Rahmen des § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes an: Sortieren, Kontieren, Erfassen, Auswerten. Keine Rechts- und Steuerberatung</p>