16.03.2020
Das Sächsische sowie das Baden-Württembergische Finanzministerium haben sich zu steuerlichen Hilfsangeboten für Unternehmen geäußert, bei denen es aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen kommt.
Wenn es aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus zu Beeinträchtigungen kommt, stehen verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter zur Verfügung:
Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Antrag beim Finanzamt, mit dem insbesondere die Betroffenheit vom Coronavirus und das Ausmaß der wirtschaftlichen Schwierigkeiten dargestellt wird. Unternehmer sollten sich direkt an das für sie zuständige Finanzamt wenden.
Hinweis: Derzeit werden im Bundesfinanzministerium die rechtlichen Grundlagen für bundesweite steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Firmen vorbereitet.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen online vom 9.3.2020 sowie Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 11.3.2020; NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 16.03.2020. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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