Rückschlüsse auf die Einnahmen von Selbstständigen

Die "Buchhalterstudie" in der Diskussion

Von Christian Thurow

Die Diskussion zwischen Hergoss und Jüssen in BC 2015, 452 ff., Heft 10, zeigt, dass das Thema "Verdienst und Tätigkeitsgebiete von selbstständigen Bilanzbuchhaltern" teilweise recht unterschiedlich gesehen wird. Einige interessante Gesichtspunkte hierzu lassen sich aus den im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschlüssen entnehmen.

Sucht man hier im Bereich "Rechnungslegung/Finanzberichte" nach der Bezeichnung "Buchhaltung" so werden 347 Treffer angezeigt. Unter Berücksichtigung von Mehrfachnennungen erhält man so eine Liste mit über 200 Kapitalgesellschaften, die den Begriff "Buchhaltung" in ihrem Firmennamen führen. Die Firmennamen zeigen dabei häufig auch die erweiterten Tätigkeitsgebiete an, wie u.a.:

  • Buchhaltung & Betriebswirtschaft,
  • Buchhaltung und Lohn,
  • Buchhaltungs- und EDV-Service,
  • Buchhaltung und Wirtschaftsberatung,
  • Buchhaltung und Office Service.

Bei den hinterlegten Abschlüssen wird in der Regel von den Offenlegungserleichterungen in § 326 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht, weshalb insbesondere die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhangangaben zur GuV fehlen. Von daher ist es nicht möglich, die Umsatzerlöse dieser Unternehmen direkt einzusehen.

Aufschlussreich ist allerdings die Höhe der ausgewiesenen Forderungen und Rückstellungen. Bei Durchsicht einiger Abschlüsse ergab sich bei den Forderungen eine Bandbreite zwischen 13.000 € und 44.000 €. In dem höheren Betrag waren jedoch auch Forderungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer enthalten. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 15.000 € und einem unterstellten Zahlungsziel von 30 Tagen sollten Umsatzerlöse in der von Jüssen erwähnten Höhe von 100.000 € realistisch sein.

Da es sich bei den veröffentlichten Unternehmen um Kapitalgesellschaften handelt, fällt auf jeden Fall noch Körperschaftsteuer an. Über die Höhe der Rückstellungen, die ja auch die Steuerrückstellungen beinhalten, lassen sich so Schätzungen über den Gewinn vor Steuern anstellen.

Nicht zu erkennen ist, ob es sich bei den GmbHs und UGs (haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaften) um Einpersonengesellschaften handelt oder ob mehrere Angestellte beschäftigt sind. Die geringen Bilanzsummen von unter 50.000 € sowie die niedrigen liquiden Mittel deuten aber auf Gesellschaften mit ein bis maximal zwei Mitarbeitern hin.

Die Auswertung der Handelsregisterdaten wäre vielleicht ein interessanter Ansatzpunkt für eine Diplomarbeit oder eine Studie.

Quelle: Ersterscheinung in "BC – Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling", Heft 11/2015, Die "Buchhalterstudie" in der Diskussion: Rückschlüsse auf die Einnahmen von Selbstständigen, Christian Thurow, Seiten 520 bis 521, mit freundlicher Genehmigung der BC-Redaktion, Verlag C.H.BECK oHG, München (www.bc-online.de)

Christian Thurow

Christian Thurow ist Diplom-Betriebswirt (BA) und Lead Auditor Europe in der Internen Revision in London.

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