Das A und O: die Fortbildung

Staat fördert berufliche Weiterbildung

Für Fachkräfte im Finanz- und Rechnungswesen ist kontinuierliche Lernbereitschaft ein Muss. Gleichzeitig sichert sie die berufliche Weiterentwicklung und erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Fachkräfte im Finanz- und Rechnungswesen sind also angehalten, ihr Wissen stets auf dem neuesten Stand zu halten und sich weiterzubilden.
Eine Weiterbildung muss nicht nur mit dem Privatleben in Einklang gebracht werden, sondern auch finanzierbar sein. Der Staat fördert die berufliche Fortbildung mit Zuschüssen und Darlehen. Dazu kommen Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit und die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer:

Das Meister-BAföG: Besonders interessant für angehende Bilanzbuchhalter, Wirtschaftsfachwirte, Controller oder Steuerfachwirte

Das Meister-BAföG besteht aus einem Zuschuss zu den Fortbildungskosten in Höhe von 30,5 Prozent, der einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Der Rest wird über ein Darlehen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finanziert. Darüber hinaus orientiert sich die Förderung stark am Erfolg: Wer seine Prüfung besteht, bekommt 25 Prozent des Restdarlehens erlassen. Besondere Unterstützung erhalten nach dem Gesetz Fortbildungswillige mit Kindern.

Für eine Förderung durch das Meister-BAföG müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden: Förderungsberechtigt ist, wer noch keine Förderung für eine Aufstiegsfortbildung erhalten hat und wer die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Aufstiegsfortbildungsprüfung erfüllt. Achtung: Hochschulabsolventen wird keine Förderung gewährt.
Wer bereits eine Aufstiegsfortbildung selbst finanziert hat, erhält die Förderung durch das Meister-BAföG für eine weitere Fortbildung.

Weitere Infos zum Meister-BAföG

Die Bildungsprämie – attraktiv für Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen

Das Programm „Die Bildungsprämie“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert Arbeitnehmer, die mit Hilfe einer Weiterbildung ihre Berufschancen verbessern möchten, jedoch die Kosten aufgrund ihres geringen Einkommens nicht aufbringen können.

Bestandteile des Programms sind der „Prämiengutschein“ und das „Weiterbildungssparen“. Beide Bausteine können auch miteinander kombiniert werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden.

Der „Prämiengutschein“ übernimmt 50 Prozent einer Weiterbildungsmaßnahme, die maximal 1.000 Euro kostet. Der Gutschein ist also bis zu 500 Euro wert und kann kostenlos bei einer der bundesweit über 600 Beratungsstellen bezogen werden. Arbeitnehmer erhalten dann einen Prämiengutschein, sofern sie mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht über 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegen. Der Prämiengutschein ist also vor allem für Teilzeitkräfte interessant.

Mit dem „Weiterbildungssparen“ können Erwerbstätige die Arbeitnehmersparzulage (vermögenswirksame Leistungen) für die Weiterbildung nutzen. Für die Finanzierung der Weiterbildung besteht hier die Möglichkeit, Gelder aus dem angesparten Guthaben bereits vor Ablauf der Sperrfrist zu entnehmen. Dies erleichtert die Finanzierung der Weiterbildung.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie.

Überblick zu allen Fördermöglichkeiten auf der Seite der Steuer-Fachschule Dr. Endriss.

Gabriele Unützer

Gabriele Unützer ist seit vielen Jahren bei der Steuer-Fachschule Dr. Endriss tätig und dort in den Bereichen Weiterbildungsberatung und Qualitätsmanagement aktiv. Außerdem ist sie Vorstandsmitglied der "Qualitätsgemeinschaft Berufliche Weiterbildung Region Köln". 

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