09.10.2018

Baukindergeld: Antrag ab sofort möglich

Seit dem 18.09.2018 können bei der KfW Anträge für das Baukindergeld gestellt werden.

Hintergrund: Gefördert wird, wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung baut oder kauft und selbst einzieht oder eine gemietete Wohnimmobilie zur weiteren Eigennutzung kauft. Die Fördersumme beträgt 12.000 € pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 €), die Zahl der Kinder ist nicht begrenzt. Ein Anspruch auf Baukindergeld besteht nicht. Der Zuschuss kann nur so lange zugesagt werden, wie Bundesmittel vorhanden sind.

Die Voraussetzungen:

  • In dem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die der Antragsteller oder der im Haushalt lebende Partner Kindergeld erhält.
  • Der Kaufvertrag für die Immobilie wurde frühestens am 01.01.2018 unterzeichnet. Wird ein Haus in Eigenregie gebaut, gilt als Stichtag die frühestens am 01.01.2018 erteilte Baugenehmigung.
  • Das Haus/die Wohnung ist die einzige Wohnimmobilie.
  • Das Haushaltseinkommen (zu versteuerndes Einkommen des Antragstellers und ggf. des Ehe- oder Lebenspartners) beträgt max. 90.000 € pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 € für jedes weitere Kind. Maßgeblich ist das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres vor Antragstellung.
  • Das Haus/die Wohnung befindet sich in Deutschland.

Hinweis: Der Antrag kann erst nach Einzug in die Immobilie gestellt werden. Hierbei gelten folgende Fristen: Bei Einzug zwischen dem 01.01.2018 bis zum 17.09.2018 muss der Antrag ab dem 18.09.2018 bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Bei Einzug ab dem 18.09.2018 muss der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Einzug gestellt werden. Maßgeblich ist das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde.

Den Antrag können Sie nach Ihrer Registrierung online im KfW-Zuschussportal stellen. Dort finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Quelle: KfW online, NWB

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 09.10.2018. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

09.10.2018

NWB Rechnungswesen - BBK

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