Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 1. Januar 2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Dies hat das Kabinett in der Beitragssatzverordnung 2018 beschlossen. Möglich wird das durch die hohe Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 2017.
Beitragssatz in der Rentenversicherung sinkt auf 18,6 Prozent
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt zum 01.01.2018 von 18,7 auf 18,6 Prozent. Dies geht aus der von der Bundesregierung am 22.11.2017 beschlossenen Beitragssatzverordnung 2018 hervor.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Zum 01.01.2018 sinkt der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent. Möglich wird das durch die hohe Nachhaltigkeitsrücklage von geschätzt 32,9 Milliarden € zum Jahresende 2017.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz ebenfalls zum 01.01.2018 von 24,8 auf 24,7 Prozent.
Hinweis:
Weitere Infos zum Thema haben die Bundesregierung sowie das BMAS auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
Quelle: Bundesregierung online, NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 27.11.2017. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.