19.11.2015
Das BMF hat mit seinem Schreiben vom 14.10.2015 zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen nach dem ZollkodexAnpG Stellung genommen.
Die gesetzlichen Änderungen ergeben sich aus dem neuen § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG. So wurde u. a. ein gesetzlicher Freibetrag von 110 € eingeführt und die Rechtsprechung des BFH zu den einzubeziehenden Kosten „rückgängig“ gemacht, da nunmehr auch nicht konsumierbare Kosten in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind.
Den Volltext des BMF-Schreibens vom 14.10.2015 - IV C 5 - S 2332/15/10001 finden Sie hier.
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 19.11.2015. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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