15.09.2015

Übernommenes Bußgeld als Arbeitslohn

Ein vom Arbeitgeber übernommenes Bußgeld, das gegen den Arbeitnehmer verhängt worden ist, führt zu Arbeitslohn. Damit folgt die OFD Frankfurt/M. dem Urteil des BFH vom 14.11.2013 - VI R 36/12.

Zwar liegt kein Arbeitslohn vor, wenn der dem Arbeitnehmer gewährte Vorteil im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt. Dies gilt aber nicht, wenn der Arbeitnehmer ein Bußgeld erhält, weil er eine rechtswidrige Weisung des Arbeitgebers befolgt hat, z. B. bei Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten.

Den Volltext zum Urteil der OFD Frankfurt/M., Vfg. vom 28. 7. 2015 - S 2332 A - 094 - St 222 finden Sie hier.

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 15.09.2015. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

15.09.2015

NWB Rechnungswesen - BBK

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