26.11.2021
Der Bund wird die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) und Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31.3.2022 verlängern.
Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) v. 18.11.2021 wird hierzu ausgeführt:
Bund und Länder sind sich einig, dass bei ihrer Besprechung am 9.12.2021 die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 26.11.2021. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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