10.02.2021
Am 3.2.2021 haben sich die Koalitionsfraktionen auf weitere Unterstützungsleistungen in der Corona-Pandemie geeinigt. Anbei ein Überblick über die wichtigsten geplanten Maßnahmen.
Steuerlicher Verlustrücktrag: Der geltende steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben werden.
Mehrwertsteuersenkung Gastronomie: Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll über den 30.6.2020 hinaus befristet bis zum 31.12.2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt werden.
Kinderbonus: Pro Kind soll ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gezahlt werden. Eine Anrechnung auf die Grundsicherung ist nicht vorgesehen.
Erleichterter Zugang zur Grundsicherung: Der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme soll bis zum 31.12.2021 verlängert werden (analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes).
Coronazuschuss: Erwachsene Grundsicherungsempfänger sollen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro erhalten.
Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise: Für den Kulturbereich soll ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" in Höhe von einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt werden.
Hinweis: Die vollständigen Ergebnisse des Koalitionsausschusses v. 3.2.2021 finden Sie hier. Mit welchem Gesetz die Maßnahmen umgesetzt werden sollen, ist zurzeit nicht bekannt.
Quelle: SPD Fraktion online; NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 10.02.2021. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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