22.08.2016

Einbringung eines Wirtschaftsguts gegen Gutschrift

Das BMF schließt sich der neuen Rechtsprechung des BFH zur Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft gegen Gutschrift auf dem Kapitalkonto II an.

Danach stellt die Gutschrift auf dem Kapitalkonto II kein Entgelt dar, wenn sich der Umfang der maßgeblichen Gesellschafterrechte – wie im Regelfall – allein nach dem Kapitalkonto I richtet, insbesondere das Gewinnbezugs- und das Stimmrecht. Vielmehr handelt es sich um eine Einlage, die mit dem Teilwert zu bewerten ist.

Um einen entgeltlichen Vorgang herbeizuführen, muss die Gutschrift entweder auf dem Kapitalkonto I erfolgen oder auf einem Darlehenskonto des Gesellschafters; bei einer Gutschrift auf dem Kapitalkonto I erhöht sich die Beteiligungsquote des Gesellschafters, während der Gesellschafter bei einer Gutschrift auf dem Darlehenskonto eine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft und damit ein Entgelt erhält.

Das aktuelle BMF-Schreiben gilt zwar in allen noch offenen Fällen. Der Gesellschafter und die Personengesellschaft können jedoch bei Einbringungen bis zum 31.12.2016 gemeinsam beantragen, dass eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II als Entgelt angesehen wird.

Hinweis: Das BMF gibt damit seine bisherige Rechtsauffassung auf. Bislang wurde eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II ebenso als Entgelt angesehen wie eine Gutschrift, die teils auf dem Kapitalkonto I und teils auf dem Kapitalkonto II erfolgt ist. Damit richtete sich die Bewertung und Abschreibung des Wirtschaftsguts bei der Personengesellschaft nach der Gutschrift.

Quelle: BMF-Schreiben vom 26.7.2016 - IV C 6 - S 2178/09/10001

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 22.08.2016. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

22.08.2016

NWB-Rechnungswesen - BBK

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