23.06.2015
Das BMF hat mit Schreiben vom 9.6.2015 die neuen Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab dem 1.1.2016 bekannt gegeben.
Das BMF-Schreiben vom 9.6.2015 - IV A 4 - S 1450/15/10001 ist für einen Übergangszeitraum auf der Website des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 23.06.2015. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
bereits überholt sein könnten.
NWB Rechnungswesen - BBK
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