03.12.2019

Finanzverwaltung verlängert Frist für Zertifizierung der Registrierkassen

Die Finanzverwaltung räumt Unternehmern, die elektronische Kassen verwenden, eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2020 für die Verwendung von Kassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen ein. Damit reagiert die Finanzverwaltung auf das Problem, dass die vom Gesetzgeber geforderten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen noch nicht auf dem Markt angeboten werden.

Hintergrund: Der Gesetzgeber hat 2016 eine Regelung eingeführt, nach der elektronische Registrierkassen, die ab dem 1.1.2020 angeschafft werden, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung versehen werden müssen. Hierdurch sollen Kassenmanipulationen erschwert werden. Bei Verabschiedung des Gesetzes war die technische Sicherheitseinrichtung noch nicht entwickelt. Tatsächlich wird sie erst in Kürze auf dem Markt verfügbar sein.

Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Das Bundesfinanzministerium (BMF) beanstandet es nicht, wenn bis zum 30.9.2020 Kassen ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung eingesetzt werden. Bis zu diesem Tag ist auch die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme, die mit den zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen verbunden sein soll, nicht anwendbar.

Schließlich müssen Unternehmer bis zum 30.9.2020 dem Finanzamt auch nicht mitteilen, dass sie Kassen mit zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen verwenden.

Hinweise: Im September hatte bereits die bayerische Finanzverwaltung eine Übergangsfrist bis zum 30.9.2020 eingeräumt. Die Bundesfinanzverwaltung folgt nun der bayerischen Finanzverwaltung und räumt diese Übergangsfrist bundesweit ein.

Dass die Übergangsfrist nun im Wege einer sog. Nichtbeanstandungsregelung eingeräumt wird, kaschiert allerdings die Verantwortung des Gesetzgebers. Denn dieser hatte im Jahr 2016 ein Gesetz verabschiedet, das mit Wirkung ab 1.1.2020 gelten sollte und das eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verlangte, die es zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gab, sondern erst entwickelt werden musste. Unternehmer hatten bislang also überhaupt keine Möglichkeit, das Gesetz zu befolgen und mit Blick auf den 1.1.2020 Kassen mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung zu erwerben.

Quelle: BMF-Schreiben vom 6.11.2019 - IV A 4 – S 0319/19/10002 :001; NWB

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 03.12.2019. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

03.12.2019

NWB Rechnungswesen - BBK

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