04.05.2015
Die Höhe des festzusetzenden Entgelts für die Offenlegungen des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger ist nach billigem Ermessen zu bestimmen; der Betreiber des Bundesanzeigers muss demnach seine Kalkulation offenlegen. Dies entschied das AG Köln mit Urteil vom 13.10.2014 - 142 C 639/12.
In dem entschiedenen Fall verweigerte ein Unternehmer die Zahlung für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen in Höhe von 30,00 Euro zzgl. MwSt. Das AG Köln gab dem Unternehmer recht, da der Betreiber des Bundesanzeigers nicht die Kriterien vorgetragen hat, die bei der Bemessung des Entgelts herangezogen wurden. Die Behauptung, dass die Entgeltbemessung aufwandsgerecht erfolgte, ist nicht ausreichend. Denn der Betreiber des Bundesanzeigers nimmt eine Monopolstellung ein.
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 04.05.2015. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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NWB-Rechnungswesen - BBK
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