12.08.2019
Die Bundesregierung plant, die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität auszuweiten. Dazu hat das Bundeskabinett am 31.7.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen.
Mehr Elektroautos auf deutschen Straßen - das ist das Ziel der Bundesregierung. Deshalb soll der Kauf eines Elektrofahrzeugs steuerlich attraktiver werden. Ein weiterer Baustein zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität sind Anreize zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und des Fahrrads.
Unter anderem sind die folgenden Regelungen vorgesehen, um das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität weiter umzusetzen:
Darüber hinaus sind neben weiteren begünstigenden Maßnahmen zwingend notwendige Rechtsänderungen im Steuerrecht, darunter Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung geplant.
Hinweis: Alle Regelungen sollen, sofern nicht ausdrücklich etwas anders angegeben ist, am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Das Gesetz selbst soll bis zum Jahresende verabschiedet werden.
Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 31.7.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 12.08.2019. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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