17.09.2018
Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der insbesondere Neuregelungen zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer enthält und grundsätzlich ab 2019 gelten soll. Die Änderungen betreffen bei der Körperschaftsteuer den Verlustuntergang bei der Anteilsübertragung. Bei der Umsatzsteuer soll die Ausgabe von Gutscheinen sowie die Überprüfung von Umsätzen auf Internetplattformen geregelt werden.
Kernpunkte der Neuregelungen:
1. Körperschaftsteuer
Der Gesetzgeber will die Regelung, die seit dem 1.1.2008 bei Anteilsübertragungen an einer Kapitalgesellschaft zu einem anteiligen Untergang der Verlustvorträge führt, wenn mehr als 25 % bis 50 % der Anteile übertragen werden, rückwirkend für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2015 ersatzlos aufheben. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das die bisherige Regelung für den Zeitraum bis zum 31.12.2015 für verfassungswidrig erklärt hat.
Hinweis: Für Zeiträume ab dem 1.1.2016 bleibt es bei Anteilsübertragungen von mehr als 25 % bis zu 50 % hingegen beim anteiligen Verlustuntergang. Außerdem kommt es auch weiterhin zu einem vollständigen Verlustuntergang, wenn mehr als 50 % der Anteile übertragen werden. Allerdings bestehen bezüglich beider Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken, zumal hinsichtlich der Regelung zum vollständigen Verlustuntergang bereits ein Verfahren beim BVerfG anhängig ist. Entsprechende Bescheide sollten daher unbedingt durch Einspruch offengehalten werden.
2. Umsatzsteuer
Hinweis: Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Mit einer Verabschiedung ist zum Ende des Jahres zu rechnen.
Quelle: Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 17.09.2018. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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