15.03.2018
Die private Nutzung eines betrieblichen Kfz ist nach der sog. 1 %-Methode monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zu versteuern. Handelt es sich um ein importiertes Kfz, für das es keinen inländischen Listenpreis gibt und das mit inländischen Kfz nicht vergleichbar ist, kann der Bruttoverkaufspreis des Importeurs zu Grunde gelegt werden.
Hintergrund: Die Privatnutzung eines betrieblichen Kfz ist als Entnahme zu versteuern. Die Entnahme ist entweder nach der sog. 1 %-Methode mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (zuzüglich der Kosten für die Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer) zu bewerten oder anhand der auf die Privatfahrten tatsächlich entfallenden Aufwendungen.
Streitfall: Der Kläger erwarb für seinen Betrieb einen aus den USA importierten Ford Mustang Shelby GT 500 Coupé einschließlich verschiedener Sonderausstattungen. Er kaufte das Kfz bei einem deutschen Kfz-Händler zum Bruttopreis von 78.900 €, der das Kfz von einem Importeur zum Bruttopreis von 75.999 € erworben hatte. Der Listenpreis für dieses Kfz, das der Kläger auch privat nutzte, betrug in den USA ca. 54.000 €. Das Finanzamt legte für die Bewertung der Privatnutzung eine Bemessungsgrundlage von 78.900 € zu Grunde. Hiergegen wehrte sich der Kläger, der eine Bemessungsgrundlage von 54.000 € für richtig hielt. In der ersten Instanz setzte das Finanzgericht eine Bemessungsgrundlage von 75.999 € an.
Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) wies die Klage ab und bestätigte damit die Bemessungsgrundlage von 75.999 €, d.h. den Bruttoverkaufspreis des Importeurs an den Kfz-Händler:
Hinweis: Offen blieb, ob auch der Verkaufspreis des Kfz-Händlers von 78.900 € angesetzt werden konnte. Der BFH durfte diesen Wert aus revisionsrechtlichen Gründen nicht mehr zu Grunde legen, weil das Finanzamt gegen das Urteil der ersten Instanz, die einen Wert von 75.999 € für richtig hielt, keine Revision eingelegt hatte.
Quelle: BFH, Urteil v. 9.11.2017 - III R 20/16, NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 15.03.2018. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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