14.09.2015
Besprochene Tonbandkassetten, die in Excel-Dateien übertragen werden, stellen kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch dar. So entschied das FG Köln mit Urteil vom 18.6.2015.
Nach dem FG Köln entsteht ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht dadurch, dass besprochene Kassetten in Excel-Dateien übertragen, ausgedruckt und am Ende des Jahres zu einem „Fahrtenbuch“ gebunden werden. Denn die Tonaufnahmen können jederzeit geändert werden, ohne dass die Änderungen erkennbar sind.
Das Urteil vom FG Köln vom 18.6.2015 - 10 K 33/15 finden Sie hier.
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 14.09.2015. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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NWB Rechnungswesen - BBK
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