28.11.2016

Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Die von der Bundesregierung Ende Oktober beschlossene Mindestlohnanpassungsverordnung wurde inzwischen im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt ab dem 1.1.2017 in Deutschland ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 € brutto je Zeitstunde.

Hinweis

Bis zum 31.12.2017 sind noch Ausnahmen zulässig. Abweichende Stundenlöhne sind in Branchen möglich, bei denen ein entsprechender Tarifvertrag dies vorsieht und durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dies betrifft z.B. die Fleischwirtschaft, die Branche Land- und Forstwirtschaft einschließlich Gartenbau, die ostdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Großwäschereien. Hier darf allerdings ein Stundenlohn von 8,50 € brutto nicht unterschritten werden.

Ab dem 1.1.2018 gilt dann der von der Mindestlohnkommission festgesetzte allgemeine gesetzliche Mindestlohn ohne jede Einschränkung.

Quelle: Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV, BGBl I 2016 S. 2530

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 28.11.2016. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

28.11.2016

NWB-Rechnungswesen - BBK

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