27.08.2015

Neue Umlagesätze für Minijobber ab 1.9.2015

Die Umlagesätze für Minijobber ändern sich zum 1.9.2015 wie folgt:

  • Umlage 1: 1,00 % (bis 31.8.2015: 0,70 %),
  • Umlage 2: 0,30 % (bis 31.8.2015: 0,24 %).

Die Erstattungsleistungen betragen unverändert 80 % (U1) bzw. 100 % (U2).

Arbeitgeber zahlen auch für Minijobber die Umlage 1 für Aufwendungen bei Krankheit und und die Umlage 2 für Aufwendungen bei Mutterschaft. Zuständig ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, unabhängig davon, wie und wo die Minijobber krankenversichert sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 27.08.2015. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

27.08.2015

NWB Rechnungswesen - BBK

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