06.12.2016
Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist nicht möglich, wenn die Leistungsbeschreibung zu ungenau ist. Dies ist der Fall, wenn Rechnungen nur die Gattung der gelieferten Ware enthalten.
Streitfall: Im entschiedenen Fall waren angeblich Textilien geliefert worden. Die Rechnungen enthielten nur Angaben wie Jacken, Pullover, Hosen, Röcke etc. Es fehlten aber Angaben zum Hersteller, zur Größe und Farbe, zum Material oder zur Schnittform. Hinzu kam, dass in einer weiteren Rechnung des Lieferanten über die gleichen sieben Positionen abgerechnet wurde wie in der streitigen Rechnung.
Entscheidung: Das FG Hamburg lehnte den Vorsteuerabzug ab:
Hinweis: Im Streitfall kam noch hinzu, dass es den angeblichen Lieferanten vermutlich nicht gab. Der Kläger versuchte, die Lieferung anhand von Fotos von Textilien nachzuweisen. Die Fotos stammten aber aus dem Jahr 2012, während die Textilien 2010 geliefert worden sein sollen. Das FG wies daher die Klage ab und erkannte dabei auch die Betriebsausgaben nicht an.
Quelle: FG Hamburg, Beschluss vom 29.7.2016 - 2 V 34/16
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