06.12.2016

Kein Vorsteuerabzug bei bloßer Angabe der Gattung

Der Vorsteuerabzug aus Rechnungen ist nicht möglich, wenn die Leistungsbeschreibung zu ungenau ist. Dies ist der Fall, wenn Rechnungen nur die Gattung der gelieferten Ware enthalten.

Streitfall: Im entschiedenen Fall waren angeblich Textilien geliefert worden. Die Rechnungen enthielten nur Angaben wie Jacken, Pullover, Hosen, Röcke etc. Es fehlten aber Angaben zum Hersteller, zur Größe und Farbe, zum Material oder zur Schnittform. Hinzu kam, dass in einer weiteren Rechnung des Lieferanten über die gleichen sieben Positionen abgerechnet wurde wie in der streitigen Rechnung.

Entscheidung: Das FG Hamburg lehnte den Vorsteuerabzug ab:

  • Es müssen zwar nicht alle Eigenschaften der gelieferten Ware in der Rechnung genannt werden.
  • Aber die Rechnungsangaben müssen so genau sein, dass der Liefergegenstand identifiziert und eine doppelte Abrechnung über dieselbe Lieferung ausgeschlossen werden kann.

Hinweis: Im Streitfall kam noch hinzu, dass es den angeblichen Lieferanten vermutlich nicht gab. Der Kläger versuchte, die Lieferung anhand von Fotos von Textilien nachzuweisen. Die Fotos stammten aber aus dem Jahr 2012, während die Textilien 2010 geliefert worden sein sollen. Das FG wies daher die Klage ab und erkannte dabei auch die Betriebsausgaben nicht an.

Quelle: FG Hamburg, Beschluss vom 29.7.2016 - 2 V 34/16

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 06.12.2016. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

06.12.2016

NWB-Rechnungswesen - BBK

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