19.12.2019
Auch in diesem Jahr werden diverse Bundesländer den Weihnachtsfrieden wahren. Mitgeteilt haben dies bisher die Länder Sachsen, Hessen, NRW, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen (Stand: 16.12.2019).
Hintergrund: Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung). Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Die folgenden Bundesländer wahren den Weihnachtsfrieden (Stand: 16.12.2019):
Quellen: Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 10.12.2019, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 13.12.2019, Bayrisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung v. 13.12.2019, Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 14.12.2019, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 10.12.2019, Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. 16.12.2019; NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 19.12.2019. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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