30.07.2015
Mit Schreiben vom 14.7.2015 hat das BMF die jährliche Richtsatzsammlung veröffentlicht. Die Richtsätze sollen für die Finanzverwaltung ein Anhaltspunkt sein, Umsätze und Gewinne zu verproben und ggf. zu schätzen, wenn andere geeignete Unterlagen fehlen. Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung darf aber eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatzsammlung abweichen.
Die Richtsatzsammlung 2014 (BMF-Schreiben vom 14.7.2015 - IV A 4 - S 1544/09/10001-07) finden Sie hier.
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 30.07.2015. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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NWB Rechnungswesen - BBK
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