09.10.2018
Seit dem 18.09.2018 können bei der KfW Anträge für das Baukindergeld gestellt werden.
Hintergrund: Gefördert wird, wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung baut oder kauft und selbst einzieht oder eine gemietete Wohnimmobilie zur weiteren Eigennutzung kauft. Die Fördersumme beträgt 12.000 € pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 €), die Zahl der Kinder ist nicht begrenzt. Ein Anspruch auf Baukindergeld besteht nicht. Der Zuschuss kann nur so lange zugesagt werden, wie Bundesmittel vorhanden sind.
Die Voraussetzungen:
Hinweis: Der Antrag kann erst nach Einzug in die Immobilie gestellt werden. Hierbei gelten folgende Fristen: Bei Einzug zwischen dem 01.01.2018 bis zum 17.09.2018 muss der Antrag ab dem 18.09.2018 bis zum 31.12.2018 gestellt werden. Bei Einzug ab dem 18.09.2018 muss der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Einzug gestellt werden. Maßgeblich ist das Datum der Meldebestätigung der Gemeinde.
Den Antrag können Sie nach Ihrer Registrierung online im KfW-Zuschussportal stellen. Dort finden Sie weitere Informationen zum Thema.
Quelle: KfW online, NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 09.10.2018. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
bereits überholt sein könnten.
Dieser Artikel gehört zu den Themen:
Weitere Themen