05.11.2020
Für eine Schenkung an einen Urenkel wird ein Freibetrag von 100.000 € gewährt, nicht aber der Freibetrag für Schenkungen an Enkel in Höhe von 200.000 €. Bei einer Schenkung an einen Urenkel wird der Freibetrag von 200.000 € nur dann gewährt, wenn die Eltern und Großeltern des Urenkels bereits verstorben sind.
Hintergrund: Für Erbschaften und Schenkungen gelten bestimmte Freibeträge, die u.a. vom Verwandtschaftsverhältnis abhängig sind: Für Schenkungen an Kinder werden 400.000 € gewährt, für Schenkungen an die Kinder der Kinder 200.000 €. Für Schenkungen an die übrigen Verwandten, für die die günstige Steuerklasse I gewährt wird, beträgt der Freibetrag 100.000 €, es sei denn, die dazwischenliegenden Generationen sind nicht mehr am Leben – dann verdoppelt sich der Freibetrag auf 200.000 €.
Sachverhalt: Eine Urgroßmutter übertrug ihren beiden Urenkeln jeweils einen Miteigentumsanteil an einem Mietwohngrundstück. Das Finanzamt setzte Schenkungsteuer fest, berücksichtigte aber bei jedem Ururenkel jeweils nur einen Freibetrag von 100.000 €. Die beiden Urenkel beantragten die Aussetzung der Vollziehung der beiden Schenkungsteuerbescheide, die jedoch sowohl vom Finanzamt als auch vom Finanzgericht abgelehnt wurde. Die Urenkel legten Beschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) ein.
Entscheidung: Der BFH lehnte ebenfalls eine Aussetzung der Vollziehung ab und wies die Beschwerde der Urenkel als unbegründet ab:
Hinweis: Der Gesetzgeber geht bei den Freibeträgen von der Annahme aus, dass jede Generation jeweils zwei Kinder hat, so dass sich der Freibetrag pro Generation halbiert. Während das eigene Kind einen Freibetrag von 400.000 € erhält, steht den – beiden – Enkeln ein Freibetrag von 200.000 € und den – vier – Urenkeln ein Freibetrag von jeweils 100.000 € zu. In der Summe ergibt sich also jeweils ein Freibetrag von 400.000 €. Bei diesen Beträgen bleibt es aber auch dann, wenn es tatsächlich mehr Kinder bzw. Enkel oder aber mehr Kinder bzw. Enkel gibt.
Quelle: BFH, Beschluss vom 27.7.2020 - II B 39/20; NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 05.11.2020. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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