11.11.2021
Ab sofort können Arbeitnehmer bei ihrem zuständigen Finanzamt für den Lohnsteuerabzug 2022 einen Freibetrag beantragen. Dieser kann z. B. für erhöhte Werbungskosten bei Pendlern, Unterhaltsaufwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen oder Mehraufwendungen für beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung berücksichtigt werden. Hierauf weist das Sächsische Staatsministerium der Finanzen aktuell hin.
Hintergrund: Durch den Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehält. Der Grundfreibetrag wird im Lohnsteuertarif automatisch berücksichtigt und muss deshalb nicht separat beantragt werden.
Das Staatsministerium der Finanzen Sachsen führt zum Antrag weiter aus:
Hinweis: Seit 1.10.2021 können Anträge ebenso im Online-Finanzamt »Mein ELSTER« (www.elster.de) oder mit Angeboten anderer Softwarehersteller eingereicht werden.
Quelle: Staatsministerium der Finanzen Sachsen online; NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 11.11.2021. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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