18.01.2022
Seit dem 14.1.2022 können Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30.4.2022. Hierauf macht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) aufmerksam.
Hierzu führt das BMWi u.a. weiter aus:
Hinweis: Weitere Infos zur Neustarthilfe 2022 hat das BMWi auf seiner Homepage veröffentlicht. Dort finden Sie auch FAQ zur Neustarthilfe 2022 zum Thema (Stand: 14.1.2022).
Quelle: BMWi, Pressemitteilung v. 14.1.2022 (il)
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 18.01.2022. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
bereits überholt sein könnten.
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