16.08.2022
Das BMF hat am 10.8.2022 die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt. Mit dem Vorhaben sollen inflationsbedingte steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird. Profitieren sollen rund 48 Millionen Steuerpflichtige - Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige sowie Unternehmer. Bewusst ausgenommen davon sind jedoch besonders hohe Einkommen, für die der sog. Reichensteuersatz von 45 Prozent greift.
Mit den Änderungen sollen nicht nur steuerliche Mehrbelastungen vermieden werden, sondern für zahlreiche Menschen bedeuten sie auch weniger Verwaltungsaufwand: Für mehr als 270.00 Bürger soll damit auch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wegfallen. Das betrifft u.a. rund 75.000 Rentner.
Die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz sehen im Einzelnen insbesondere folgende Änderungen vor:
Höherer Grundfreibetrag:
Ausgleich der kalten Progression:
Unterstützung von Familien:
Anhebung des Unterhalthöchstbetrags:
Hinweise: Bei den Eckpunkten für ein Inflationsausgleichsgesetz wurden die Daten der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zu Grunde gelegt. Wenn der Progressionsbericht beziehungsweise die Daten der Herbstprojektion vorliegen, ist eine Anpassung im parlamentarischen Verfahren für ein Inflationsausgleichsgesetz möglich.
Die Pläne müssen nun noch in ein Gesetz einfließen und auch tatsächlich verabschiedet werden.
Weitere Infos zum Thema (das Eckpunktepapier selbst, Berechnungsbeispiele zur Entlastung sowie FAQ zur kalten Progression sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online, Meldung v. 10.8.2022, NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 16.08.2022. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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