29.11.2023

Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung 2024

Der Bundesrat hat am 24.11.2023 der "Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozial­versicherungs­entgelt­verordnung" zugestimmt.

Damit wurden die Sachbezugs­werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise für das Jahr 2024 wie folgt angepasst:

  • Der Sachbezugs­wert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 265 € auf 278 € pro Monat (kalendertäglich: 9,27 €).

  • Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 288 € auf 313 € pro Monat.

Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten damit folgende Werte:

  • Frühstück (Monat/Tag): 65 €/2,17 € (2023: 60 €/2 €),

  • Mittagessen (Monat/Tag): 124 €/4,13 € (2023: 114 €/3,80 €),

  • Abendessen (Monat/Tag): 124 €/4,13 € (2023: 114 €/3,80 €).

Quelle: BR-Drucks. 512/23 (Beschluss) v. 24.11.2023, § 2 Abs. 2 SvEV (il)

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 29.11.2023. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

29.11.2023

NWB Rechnungswesen - BBK

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