29.11.2023

Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen

Zum 1.1.2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat der Sozial­versicherungs­rechen­größen-Verordnung 2024 am 24.11.2023 abschließend zugestimmt.

Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1.1.2024:

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt sie bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 € beziehungs­weise 5.175 € im Monat (2023: 59.850 € oder 4.987,50 €/Monat).

  • Die Versicherungspflicht­grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 € beziehungsweise monatlich 5.775 € (2023: 66.600 € oder 5.550 € im Monat).

  • Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt: in den neuen Bundes­ländern auf 7.450 € im Monat (2023: 7.100 €/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 € im Monat (2023: 7.300 €/Monat).

  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich diese Einkommensgrenze in den neuen Ländern auf 9.200 € im Monat (2023: 8.750 €/Monat). In den alten Ländern liegt sie bei 9.300 € im Monat (2023: 8.950 €). In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten.

  • Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, ist für 2024 vorläufig auf 45.358 € im Jahr festgesetzt (2023: 43.142 €).

Die Rechengrößen ab im Überblick

RechengrößeWestOst
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung7.550 €/Monat 7.450 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung9.300 €/Monat9.200 €/Monat
Versicherungspflichtgrenze in der GKV69.300 € im Jahr (5.775 €/Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV62.100 € im Jahr (5.175 €/Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung7.550 €/Monat7.450 €/Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung45.358 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.535 €/Monat3.465 €/Monat

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 24.11.2023, BR-Drucks. 511/23 (Beschluss); NWB

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 29.11.2023. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

RechengrößeWestOst
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung7.550 €/Monat7.450 €/Monat
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung9.300 €/Monat9.200 €/Monat
Versicherungspflichtgrenze in der GKV69.300 € im Jahr (5.775 €/Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV62.100 € im Jahr (5.175 €/Monat)
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung7.550 €/Monat7.450 €/Monat
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung45.358 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.535 €/Monat3.465 €/Monat

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 24.11.2023, BR-Drucks. 511/23 (Beschluss); NWB

29.11.2023

NWB Rechnungswesen - BBK

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