20.06.2024

Vorsicht vor gefälschten E-Mails vom Finanzamt oder von ELSTER

Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird dabei ELSTER beziehungsweise die Steuerverwaltung vorgetäuscht. Hierauf macht das Bayerische Landesamt für Steuern aufmerksam.

In den Mails wird beispielsweise eine angebliche Steuerrückerstattung aus früheren Jahren thematisiert, für die noch weitere Informationen benötigt würden, um den Rückerstattungsbetrag zu berechnen. Die Phishing-E-Mails wirken seriös, nutzen teilweise bekannte visuelle Elemente und versuchen mit Formulierungen wie "umgehend", "zeitnah", "so bald wie möglich" etc. den Anschein von Dringlichkeit zu erzeugen. Mit ihnen wird versucht, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto-und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen.

Die E-Mails sollten ohne zu antworten gelöscht werden. Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Steuerverwaltung stammt.

Die Steuerverwaltung fordert niemals in einer E-Mail Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, an. Auch werden grundsätzlich nur Benachrichtigungen, aber niemals die eigentlichen Steuerdaten oder Rechnungen in Form eines E-Mail-Anhangs versendet.

Hinweis:

Diese und weitere grundsätzliche Informationen zum richtigen Umgang mit Betrugs-E-Mails finden Sie auf der ELSTER-Website in der Fußzeile unter "Sicherheit".

Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern online; NWB

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 20.06.2024. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

20.06.2024

NWB Rechnungswesen - BBK

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