03.12.2024

Sachbezugswerte 2025

Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft für das Jahr 2025 wurden angepasst.

Angelehnt an die maßgebende Verbraucherpreisentwicklung ergeben sich folgende Werte:

  • Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 278 € auf 282 € pro Monat.

  • Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 313 € auf 333 € pro Monat.

Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten folgende Werte:

  • Frühstück (Monat/Tag): 69 €/2,30 € (2024: 65 €/2,17 €),

  • Mittagessen (Monat/Tag): 132 €/4,40 € (2024: 124 €/4,13 €),

  • Abendessen (Monat/Tag): 132 €/4,40 € (2024: 124 €/4,13 €).

Quelle: 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drucks. 481/24 (Beschluss) v. 22.11.2024, die Verkündung im BGBl. steht noch aus; NWB

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 03.12.2024. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

03.12.2024

NWB Rechnungswesen - BBK

Dieser Artikel gehört zu den Themen:

Anzeige

So digitalisieren Profi-Buch­hal­ter: Machen Sie es nach.

Wer digitalisiert, braucht Klartext: Wir zeigen Ihnen konkrete Beispiele und liefern bewährte Tipps, die Sie leicht umsetzen können.