12.10.2026

Bundesregierung beschließt Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027

Für Gutverdiener sollen zum 1.1.2027 die Beitragsbemessungs­grenzen in der gesetzlichen Kranken- und Renten­versicherung steigen. Das geht aus der Sozialversicherungs­rechengrößen-Verordnung 2027 hervor, die das Kabinett am 7.10.2026 beschlossen hat. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Folgende Werte sind vorgesehen:

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich die Beitragsbemessungsgrenze 2027 auf jährlich 76.500 Euro beziehungsweise 6.375 Euro im Monat erhöhen. 2026 waren es noch 69.750 Euro im Jahr beziehungsweise 5.812,50 Euro im Monat.
  • Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich 2027 auf jährlich 84.150 Euro beziehungsweise monatlich 7.012,50 Euro belaufen. 2026 waren es noch 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro im Monat.

    Hinweise: Die Beitragsbemessungs­grenze markiert das maximale Bruttoeinkommen, bis zu dem Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erhoben werden. Der Verdienst, der über diese Einkommens­grenze hinausgeht, ist beitragsfrei.

    Die Versicherungspflichtgrenze bezeichnet den Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein müssen. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

  • Auch die Beitragsbemessungs­grenzen in der allgemeinen Rentenversicherung sollen steigen: auf 106.200 Euro im Jahr beziehungsweise 8.850 Euro im Monat. 2026 belief sich die Grenze auf jährlich 101.400 Euro beziehungsweise 8.450 Euro im Monat.
  • In der knappschaftlichen Rentenversicherung soll sich die Einkommensgrenze auf 10.900 Euro im Monat bzw. 130.800 Euro im Jahr erhöhen. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten.
  • Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, soll 2027 53.452 Euro im Jahr betragen. 2026 waren es 51.944 Euro.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung vom 7.10.2026, NWB

12.10.2026

NWB Rechnungswesen - BBK

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