04.11.2026

Reform der Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen veröffentlicht. Da sich das Vorhaben noch am Anfang des Gesetzgebungs­verfahrens befindet, stehen die endgültige gesetzliche Ausgestaltung und die konkreten Auswirkungen noch nicht fest. Nach dem Entwurf sollen die neuen Regelungen ab dem 1.1.2027 gelten.

Ein kurzer Überblick über die wesentlichen möglichen Neuerungen:

  • Bisher werden Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen sind Gewinne nach Ablauf einer einjährigen Haltefrist steuerfrei.
  • Dies soll sich für bestimmte Kryptowerte ändern: Sog. Tauschkryptowerte, insbesondere Bitcoin und Ether, sollen künftig grundsätzlich den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Damit könnten Veräußerungsgewinne unabhängig von der bisherigen einjährigen Haltefrist steuerpflichtig werden. Auch laufende Erträge aus diesen Kryptowerten sollen nach Maßgabe der vorgesehenen Regelungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden.
  • Für Non-Fungible Token (NFT), Security-Token und sonstige Kryptowerte, die einen realen Wert oder ein Recht vermitteln oder vermitteln sollen, sollen grundsätzlich weiterhin die für den jeweiligen Vermögenswert beziehungsweise das vermittelte Recht geltenden steuerlichen Regelungen maßgeblich sein.
  • Darüber hinaus sieht der Entwurf die Einführung eines Kapitalertragsteuerabzugs für bestimmte Einkünfte aus Tauschkryptowerten vor. Der Steuerabzug durch die gesetzlich verpflichteten Dienstleister soll nach derzeitigem Planungsstand ab dem 1.1.2028 erfolgen.

Hinweis: Die neuen Regelungen sollen grundsätzlich für Kryptowerte gelten, die nach dem 31.12.2026 angeschafft wurden oder zugegangen sind. Für Altbestände soll es grundsätzlich bei der bisherigen steuerlichen Behandlung bleiben. Wir werden Sie über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informieren.

Quelle: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen, BMF online; NWB

04.11.2026

NWB Rechnungswesen - BBK

Dieser Artikel gehört zu den Themen:

Anzeige

So digitalisieren Profi-Buch­hal­ter: Machen Sie es nach.

Wer digitalisiert, braucht Klartext: Wir zeigen Ihnen konkrete Beispiele und liefern bewährte Tipps, die Sie leicht umsetzen können.