Entgegnung von Uta-Martina Jüssen

Die "Buchhalterstudie" in der Diskussion

Von Uta-Martina Jüssen

Ich freue mich sehr, dass mein Artikel in BC 2015, 424 f. (Heft 9), zum Nachdenken und zu Rückfragen angeregt hat. Grundlage der Ausführungen war die durch die Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG durchgeführte Umfrage.

Vorweg sei angemerkt: Es war meine Absicht, den Berufskollegen noch einmal ins Bewusstsein zu rufen, welche hochqualifizierte Weiterbildung sie mit einem enormen Wissen und herausragenden Fähigkeiten durch die Qualifikation zum geprüften Bilanzbuchhalter/zur geprüften Bilanzbuchhalterin erworben haben; und dass diese Qualifikationen, Kenntnisse und Fertigkeiten nicht nur für Tätigkeiten verwendet werden sollten, zu denen die Weiterbildung nicht benötigt wird (z.B. Ablagearbeiten, Überweisungsträger ausfüllen). Mit meinem Statement möchte ich anregen, sich aktiv mit den Möglichkeiten und Herausforderungen, die auf dem Markt vorhanden sind, zu befassen und die Chancen, die geboten werden, zu ergreifen. Wie soll unser Berufsbild in der breiten Öffentlichkeit die Anerkennung erhalten, die es verdient, wenn sich die Berufsinhaber ihrer Qualifikation nicht mehr bewusst sind?

Verdeutlicht werden sollte, dass Bilanzbuchhalter durch andere und wesentlich höher qualifizierte Tätigkeiten ein anderes Ansehen erlangen können. Die Ausweitung des Dienstleistungsspektrums sollte in den Fokus aller selbstständigen Berufskollegen rücken. So sind z.B. aktuelle Soll-Ist-Vergleiche oder Deckungsbeitragsrechnungen für die Unternehmen eminent wichtig. Hier spreche ich nicht von dem kleinen Ein-Mann-Betrieb eines Handwerkers, der sich keinen Steuerberater für die monatliche Buchhaltung leisten kann und aus diesem Grunde unser Mandant werden will. Allerdings könnte auch dieser vor allem aus Deckungsbeitragsrechnungen Nutzen für wichtige Weichenstellungen bei der Preisgestaltung und Auftragsannahme in seinem Handwerksbetrieb ziehen.

Im beruflichen Alltag der Kollegen sollten die Auseinandersetzung mit ihrem Unternehmen und das Ausschau halten nach weiteren Möglichkeiten zur Umsatzsteigerung in regelmäßigen Abständen auf der Agenda stehen.

Im Folgenden soll näher auf zwei der von Peter Hergoss genannten Punkte eingegangen werden.

1. Unentgeltliche Leistungen durch Selbstständige

Zu den Anmerkungen von Herrn Hergoss unter diesem Punkt müsste man sicherlich auch die Frage in der Agenda-Erhebung nach der Erbringung von unvergüteten Zusatzdienstleistungen präzisieren: Was hatten die Berufskollegen bei der Beantwortung hierzu im Kopf? Vielleicht ist bereits die Frage "Erbringen Sie für Ihre Mandanten unvergütete Zusatzdienstleistungen?" etwas schwammig gestellt oder hat in einer solchen Studie gar nichts zu suchen. Hierzu möchte ich gerne die Reaktion eines anderen Berufskollegen auf den Artikel in BC 2015, 424 f. (Heft 9), zitieren. Er hat mir genehmigt, seine Anmerkung in die Diskussion mit einzubringen:

"In der Praxis hat der Kunde vielleicht eine Spezialfrage, die möglicherweise aufwendig recherchiert werden muss. Da keine Steuerberatung erlaubt ist, versuche ich, einen geeigneten Fachartikel aus zuverlässiger Quelle (IHK, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, seriöse Fachzeitschriften) zuerst in meinem Archiv oder ansonsten durch Recherchen zu besorgen. Ob diese Recherche auch in meinem Interesse ist und das Material weiterverwendet werden kann, spielt sicherlich dabei eine Rolle, ob ich es weiterbelaste. Die Frage, ob ,Standarddienstleistungen’ (z.B. laufende Buchhaltung) teilweise kostenlos erbracht werden, würde mich mehr interessieren. Wer beim Kunden vor Ort arbeitet (immerhin 37 % der Befragten ganz oder teilweise laut Studie), dürfte weniger in diese ,Gefahr’ kommen."

Unentgeltliche Leistungen, die im eigenen Interesse sind und mich in meiner Selbstständigkeit nach vorne bringen, sind aus meiner Sicht nicht als unentgeltliche Leistung für den Mandanten zu sehen. Werden in einem mit dem Mandanten geschlossenen Vertrag klar die zu erbringenden Leistungen definiert, werden sich Fragen nach wirklich unentgeltlichen Leistungen seitens des Mandanten eventuell gar nicht stellen. Zudem erhält man hiermit ein Instrument, um klar zu verdeutlichen, welche Leistungen als entgeltliche Leistungen abgerechnet werden.

2. Einnahmen von Selbstständigen

Meine Kommentierung zu der besagten Buchhalterstudie bezog sich auf Umsatzerlöse über 100.000 €. Laut dieser Umfrage wird diese Höhe der Umsatzerlöse von 18 % der Befragten angegeben. Rund ein Drittel erzielt Umsatzerlöse zwischen 60.000 € und 80.000 €. Dies verdeutlicht, dass meine Ausführungen eben nicht so weit von der Realität entfernt liegen, wie Hergoss vermutet. Zu beachten ist hierbei außerdem: Mit den Umsatzerlösen eines Selbstständigen werden nicht nur die Steuern und sozialen Abgaben (Krankenversicherung usw.) abgegolten, sondern auch die Betriebsaufwendungen (wie Büromiete, Fahrtkosten, IT-Ausrüstung, Schulungsaufwand usw.). Die Umsatzerlöse sollten somit über dem Bruttogehalt eines Angestellten liegen.

Wenn Peter Hergoss schreibt, dass Unternehmer häufig etwas über die Zukunft wissen wollen oder Hinweise auf die mögliche weitere Entwicklung ihres Unternehmens suchen, wird genau der Punkt angesprochen, wofür sich die Qualifikationen von geprüften Bilanzbuchhaltern optimal nutzen lassen: Wir können eben nicht nur sagen, was gestern war, sondern hieraus in Verbindung mit geeigneten Prognose- und Planungsmethoden ableiten, welche künftige Entwicklung des Unternehmens sich unter den gegebenen Umständen abzeichnen dürfte. Diese Chance darf man nicht ungenutzt lassen – umso weniger, wenn die Buchhaltung auch noch von uns selbst erstellt wurde.

Wer sich für solche ergänzenden Auswertungen nach dem Fertigen der Buchhaltung öffnet und mit diesen Zahlen auseinandersetzt, hat doch genau die Instrumentarien im Blick, den Bedürfnissen der Kundenunternehmen besser gerecht zu werden, und stellt letztendlich auch die eigene Bedeutung mehr heraus – eben als die hochqualifizierte Fachkraft dank einer anspruchsvollen Weiterbildung zum geprüften Bilanzbuchhalter.

Übrigens werden durch die BVBC-Seminare und Workshops Hilfestellungen geboten, diese Chancen auszuloten und sich mit neuen oder weiterführenden Betätigungsfeldern auseinanderzusetzen.

Sind nicht nur beim Anbieten des eigenen Dienstleistungsspektrums, sondern auch bei der Darstellung der eigenen Persönlichkeit Mängel zu erkennen, sollte dem durch ein geändertes Selbstbild begegnet werden: "Marketing in eigener Sache und Kundenakquise!" Auch hierzu gibt und gab es bereits viele Seminare/Workshops durch den BVBC sowie Fachbeiträge in der Zeitschrift BC (z.B. Lotz, Wie spreche ich potenzielle Neukunden an? – Kommunikationswege/Werbemaßnahmen selbstständiger Bilanzbuchhalter/innen, BC 2005, 157 ff., Heft 7).

Quelle:
Ersterscheinung in "BC – Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling", Heft 10/2015, : Entgegnung von Uta-Martina Jüssen, Uta-Martina Jüssen, Seiten 453 bis 454, mit freundlicher Genehmigung der BC-Redaktion, Verlag C.H.BECK oHG, München (www.bc-online.de).

Uta-Martina Jüssen

Uta-Martina Jüssen ist selbstständige Bilanzbuchhalterin und Personalcoach.

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