Wo Sie bisher ungenutzte Verdienstmöglichkeiten finden
Egal ob alter Hase im Buchhaltungsgeschäft oder Neuling in der Selbstständigkeit – als Profi-Buchhalter sind Sie stets daran interessiert, Ihr Dienstleistungsspektrum gewinnbringend zu vergrößern. Wir zeigen Ihnen drei Tätigkeitsbereiche, die jeder Profi-Buchhalter kennen sollte.
Die meisten Buchhaltungsbüros in Deutschland decken viele Aufgabenbereich ab: vom Buchen laufender Geschäftsvorfälle, über Lohn- und Gehaltsabrechnungen bis zu betriebswirtschaftlichen Beratungen. Im Leistungskatalog für Buchhalter gibt es aber einige Angebote, die trotz ihrer Profitabilität noch nicht überall in der Branche angekommen sind. Hier liegt die Chance, Ihr Büro weiter voranzubringen.
Die Buchhalterstudie zeigt, dass die freie Mitarbeit bei einem Steuerberater besonders einträglich ist. Überraschenderweise nutzt aber nur knapp die Hälfte aller selbstständigen Buchhalter diese Möglichkeit. Dabei handelt es sich um einen klaren Wachstumsmarkt. Denn der steigende Fachkräftemangel macht sich bei den Steuerberatern bemerkbar. Viele sind heute auf die Mithilfe selbstständiger Profi-Buchhalter angewiesen, um eine vollwertige Betreuung ihrer Mandanten sicherzustellen.
Ihre Chancen auf eine profitable Vereinbarung mit einem Steuerberater stehen also sehr gut. Entschließen Sie sich zur Zusammenarbeit, gibt es allerdings ein paar Dinge zu beachten. Denn es ist Steuerberatern nicht erlaubt, mit anderen Gewerbetreibenden Kooperationen einzugehen. Gesetzlich zulässig ist Ihre Mitarbeit nur dann, wenn Sie weisungsgebunden und unter fachlicher Aufsicht tätig werden. Die letzte berufliche Verantwortung muss beim Steuerberater liegen.
Achten Sie daher darauf, nicht mit den Begriffen Zusammenarbeit, Kooperation oder Ähnlichem zu werben. Viele Steuerberaterkammern kennen hier keine Gnade und mahnen Sie ab.
Die Konstellation aus Rechtsanwalt und Buchhalter zählt noch immer zu den absoluten Exoten auf dem Arbeitsmarkt. Und das, obwohl sie gerade Buchhaltern wesentlich mehr Freiräume gestattet. Anders als Steuerberater dürfen Rechtsanwälte nämlich ganz legal mit Gewerbetreibenden zusammenarbeiten.
Somit unterliegen Sie in einem solchen Fall keinerlei Weisungspflicht. Die Tätigkeit findet auf Augenhöhe statt. Im Gegensatz zur freien Mitarbeit beim Steuerberater dürfen Sie hier aktiv mit der Kooperation werben.
Dem Gesetz nach ist neben dem Steuerberater auch der Advokat zu allen steuerberatenden Leistungen befähigt. Da aber nicht jeder Rechtsanwalt das fachliche Wissen mitbringt, lohnt sich für ihn das Zusammenspiel mit dem Buchhalter. Gemeinsam können so beide den kompletten Umfang an Dienstleistungen anbieten. Wichtig: Bei Vorbehaltsaufgaben liegt die rechtliche Verantwortung schlussendlich immer beim Rechtsanwalt.
Daher sollten Sie ein paar Dinge beachten. Es muss jederzeit ersichtlich sein, dass zwar eine Kooperation, aber keine gemeinschaftliche Berufsausübung vorliegt. Getrennte Websites sind hier von Vorteil. Sollten Sie einen gemeinsamen Internetauftritt pflegen, weisen Sie die angebotenen Dienstleistungen getrennt und klar ersichtlich zu.
Ein Sonderfall tritt ein, sollte der Rechtsanwalt zugleich Steuerberater sein. Dann greifen die strengeren gesetzlichen Regelungen der entsprechenden Branche. Eine Kooperation ist nicht mehr zulässig und Sie fallen wieder unter die Weisungsgebundenheit.
Mit einer Existenzgründung sind viele Fragen verbunden. Formale, finanzielle und infrastrukturelle Rahmenpunkte müssen Beachtung finden. Nicht selten geht im Meer der Regelungen die Übersicht verloren. Viele Existenzgründer sind daher an einer begleitenden Beratung interessiert. Als Buchhalter besitzen Sie das benötigte finanzspezifische Fachwissen und können bei der Erstellung eines fundierten Businessplans helfen. Denn gerade hier scheitern viele angehende Existenzgründer. Mit Ihrer Unterstützung erstellen die Mandanten ein solides Finanzkonzept, das Banken überzeugt.
Da Sie in Ihrer beruflichen Karriere selbst den Weg des Existenzgründers gegangen sind, kennen Sie versteckte Fallstricke und nützliche Tricks. Mit kleinen Ratschlägen und beruhigenden Worten zeigen Sie Ihren Mandanten auch abseits Ihrer Kernaufgaben, dass sie bei Ihnen gut aufgehoben sind.
Führt Ihre Arbeit zur erfolgreichen Selbstständigkeit, besteht zudem die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie nach der Beratung auch die Buchführung für das neue Unternehmen erhalten.
Um die Rentabilität Ihres Buchhaltungsbüros zu steigern, benötigen Sie keine neuen Kompetenzen. Vielmehr gilt es, Ihr bereits vorhandenes Fachwissen an der richtigen Stelle einzusetzen. Gerade in Zusammenarbeit mit anderen steuer- und wirtschaftsberatenden Berufsgruppen ergeben sich profitable Synergien. Und im Bereich der Existenzgründerberatung können Sie sich schon heute die Mandanten von morgen sichern.
Sonja Schumergruber, Redakteurin Buchhalterseite.de
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