Spätestens seit der Einführung der E-Rechnungspflicht ist klar: Es führt kein Weg mehr an einer digitalen Zusammenarbeit vorbei. Strukturierte Datensätze werden zukünftig das hauptsächliche Rechnungsformat sein, das es zu verarbeiten gilt. Papier- oder PDF-Rechnungen werden aussterben. Selbstständige Buchhalter und ihre Mandanten sind also gezwungen, Prozesse so schnell wie möglich zu digitalisieren.
Viele zögern jedoch noch, die Prozesse umzustellen – grundsätzliche Unsicherheiten, Sorge vor technischen Herausforderungen oder schlichtweg fehlende Zeit im Arbeitsalltag sind nur einige der Gründe. Warum es sich dennoch für beide Seiten lohnt, derartige Sorgen zu überwinden, zeigt dieser Artikel.
Digitale Zusammenarbeit macht Buchführung für alle Beteiligten transparenter – und das gleich auf mehreren Ebenen:
Seit Anfang 2025 gilt die Pflicht, E-Rechnungen anzunehmen und diese revisionssicher archivieren zu können. Ab 2028 gilt dann die vollständige E-Rechnungspflicht. Die großzügigen Übergangsfristen des Gesetzgebers sind allerdings nicht zum Ausharren und Verweilen gedacht. Wer sich frühzeitig mit passenden Systemen und Abläufen für die Verarbeitung von E-Rechnungen beschäftigt und die Umstellung aktiv angeht, spart sich später nicht nur Fristen-Stress. Beide Parteien profitieren auch von einer modernen Arbeitsweise und mehr Effizienz im Alltag.
Julia Breitenbach,
Redakteurin Buchhalterseite.de
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