27.11.2020
Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 % ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt hierzu aus:
Hinweis: Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt) bis 5000,- € beantragen. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat.
Zum FAQ Corona-Novemberhilfe gelangen Sie hier.
Quelle: BMWi; NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 27.11.2020. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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