27.11.2020

Novemberhilfe: Antrag freigeschaltet

Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 % ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie führt hierzu aus:

  • Die Anträge können seit dem 25.11.2020 auf der Seite für Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
  • Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.1.2021 gestellt werden.
  • Am 25.11.2020 wurde beschlossen, den am 28.10.2020 beschlossenen „Lockdown light“ über den 30.11.2020 hinaus mit weiteren Modifikationen bis zum 20.12.2020 bundesweit zu verlängern. Der Beschluss sieht vor, die Novemberhilfe im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts bis zum 20.12.2020 durch den Bund fortzuführen; in die Novemberhilfe (wie Überbrückungshilfe II) sollen ausdrücklich auch Schausteller und Marktkaufleute einbezogen werden.

Hinweis: Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt) bis 5000,- € beantragen. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat.

Zum FAQ Corona-Novemberhilfe gelangen Sie hier.

 

Quelle: BMWi; NWB

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 27.11.2020. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

27.11.2020

NWB Rechnungswesen - BBK

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