11.04.2019
Ein Berufsverband, der die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder vertritt, ist grundsätzlich nicht Unternehmer und daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Unternehmer ist der Berufsverband nur insoweit, als er gegenüber einzelnen Mitgliedern entgeltliche Leistungen erbringt. Der Umfang dieser entgeltlichen Leistungen darf jedoch nur eine Nebentätigkeit des Verbandes sein, weil er sonst seine Körperschaftsteuerbefreiung verliert.
Hintergrund: Berufsverbände sind körperschaftsteuerbefreit. Ob sie umsatzsteuerlich Unternehmer sind, hängt davon ab, ob sie Leistungen gegen Entgelt erbringen.
Sachverhalt: Der Kläger ist ein Berufsverband, der die Interessen seiner Mitglieder in einem Industriezweig vertritt. Der Kläger wies in den Mitgliedsbeiträgen eine Umsatzsteuer von 19 % gesondert aus und machte Vorsteuer geltend. Das Finanzamt erkannte den Vorsteuerabzug nicht an, verlangte aber wegen des gesonderten Ausweises der Umsatzsteuer die Abführung der Umsatzsteuer.
Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) verwies die Sache an das Finanzgericht (FG) zur weiteren Aufklärung zurück:
Hinweise: Eine entgeltliche Tätigkeit gegenüber einzelnen Mitgliedern, die umsatzsteuerbar ist, darf nur Nebentätigkeit eines Verbandes sein. Stellt die entgeltliche Tätigkeit die Haupttätigkeit dar, verliert der Verband seine Körperschaftsteuerbefreiung, weil er dann im Wesentlichen nicht mehr die Interessen aller Mitglieder vertritt, sondern die Interessen einzelner Mitglieder gegen Entgelt wahrnimmt. Dem Verband stünde dann zwar der Vorsteuerabzug zu; im Gegenzug wäre ihm aber die Körperschaftsteuerfreiheit zu versagen.
Der BFH führt in seinem Urteil aus, dass die Mitgliedsbeiträge eines Sportvereins der Umsatzsteuer unterliegen dürften, weil die Mitglieder für ihren Mitgliedsbeitrag die Sportanlagen nutzen dürfen. Der BFH widerspricht insoweit der Auffassung der Finanzverwaltung.
Quelle: BFH, Urteil v. 13.12.2018 - V R 45/17; NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 11.04.2019. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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