18.12.2019

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz zu

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag am 7.11.2019 verabschiedet hatte. Sie dienen der Anpassung an EU-Recht, der Digitalisierung und Verfahrensvereinfachung. Das Gesetz kann nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zugeleitet und nach dessen Unterzeichnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Wesentliche Maßnahmen sollen am Tag nach der Verkündung bzw. am 1.1.2020 in Kraft treten.

Schwerpunkt: E-Mobilität

Einen Schwerpunkt bilden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität, zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie des Fahrradverkehrs.

Förderung von E-Dienstwagen und Jobtickets

Neben einer Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge sieht das Gesetz vor, die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- oder Hybridfahrzeuge weiterhin mit 0,5 Prozent des Listenpreises zu bewerten. Das kostenfreie Aufladen eines Elektromobils beim Arbeitgeber bleibt bis 2030 steuerfrei, ebenso die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern. Voraussetzung: Die Leistungen werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.

Für Pendler relevant: das zusätzlich zum Arbeitslohn gestellte Jobticket kann künftig pauschal mit 25 Prozent besteuert und nicht mehr auf die Entfernungspauschale angerechnet werden.

E-Books und Tampons künftig günstiger

Für E-Books, E-Paper und Monats-Hygieneartikel gilt ab 2020 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz. Die steuerfreien Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und Weiterbildungen steigen, ebenso der Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Die Bagatellgrenze für die Umsatzsteuerbefreiung bei Ausfuhr z.B. in die Schweiz wird auf 50 € festgesetzt. Die Wohnungsbauprämie steigt von derzeit 512 € auf 700 € für Alleinstehende und 1.400 € für Verheiratete.

Vorschlag: Mehr Unterstützung für das Ehrenamt

In einer begleitenden Entschließung schlägt der Bundesrat weitere Maßnahmen vor, die unter anderem steuerliche Verbesserungen für ehrenamtliches Engagement und das Konzept "Wohnen für Hilfe" vorsehen. Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Quelle: BundesratKOMPAKT v. 29.11.2019, BR-Drucks. 552/19 (Beschluss) (neu) v. 29.11.2019; NWB

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 18.12.2019. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

18.12.2019

NWB Rechnungswesen - BBK

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