13.01.2022
Die Finanzverwaltungen in Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz haben ihre steuerlichen Erleichterungen für die Opfer der Flutkatastrophe verlängert.
Hintergrund: Im Juli 2021 haben die Finanzministerien der Länder NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern steuerliche Erleichterungen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den dortigen Unwetterereignissen in Kraft gesetzt. In den jeweiligen Erlassen wurden diverse Entlastungsmaßnahmen für Betroffene beschlossen. Diese Maßnahmen wurden nun verlängert.
Hierzu führt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weiter aus:
Hinweis: Weitere Informationen zum Thema haben die Finanzministerien (Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz auf Ihren Internetseiten veröffentlicht.
Quelle: BayLfSt, FinMin NRW sowie FinMin Rheinland-Pfalz online; NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 13.01.2022. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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