13.01.2022

Erleichterungen für die Opfer der Flutkatastrophe in Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz verlängert

Die Finanzverwaltungen in Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz haben ihre steuerlichen Erleichterungen für die Opfer der Flutkatastrophe verlängert.

Hintergrund: Im Juli 2021 haben die Finanzministerien der Länder NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern steuerliche Erleichterungen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den dortigen Unwetterereignissen in Kraft gesetzt. In den jeweiligen Erlassen wurden diverse Entlastungsmaßnahmen für Betroffene beschlossen. Diese Maßnahmen wurden nun verlängert.

Hierzu führt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weiter aus:

  • Die Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßmaßnahmen werden bis 30.6.2022 verlängert.
  • Auch können bis 31.3.2022 weiterhin unter erleichterten Bedingungen Steuervorauszahlungen angepasst werden.
  • Verlängert wurden auch die Nachweiserleichterungen für bis 31.3.2022 geleistete Spenden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich.
  • Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.

Hinweis: Weitere Informationen zum Thema haben die Finanzministerien (Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz auf Ihren Internetseiten veröffentlicht.


Quelle: BayLfSt, FinMin NRW sowie FinMin Rheinland-Pfalz online; NWB

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 13.01.2022. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

13.01.2022

NWB Rechnungswesen - BBK

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