21.07.2021

Erleichterungen für die Opfer der Flutkatastrophe in NRW und Rheinland-Pfalz

Die Finanzministerien der Länder NRW und Rheinland-Pfalz haben steuerliche Erleichterungen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli 2021 in Kraft gesetzt. In den jeweiligen Erlassen wurden diverse Entlastungsmaßnahmen für Betroffene beschlossen.

Dazu zählen u.a. folgende Maßnahmen:

  • Bereits fällige oder fällig werdenden Steuern des Bundes und des Landes können bis zum 31.10.2021 auf Antrag bis zum 31.1.2022 gestundet werden. An die Nachprüfung der Voraussetzungen für Stundungen sind keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann i.d.R. verzichtet werden.
  • Ebenso können bis zum 31.1.2022 Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer/Körperschaftsteuer gestellt werden.
  • Wird dem Finanzamt bis zum 31.10.2021 aufgrund Mitteilung des Vollstreckungsschuldners bekannt, dass dieser nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffen ist, sollen bis zum 31.1.2022 keine Vollstreckungsmaßnahmen für bis zum 31.10.2021 fällig gewordenen Steuern eingeleitet werden.
  • Betroffene Unternehmen können Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und für die Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter in Anspruch nehmen.
  • Privatpersonen können Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung und für die Beseitigung von Schäden an dem selbstgenutzten Wohneigentum als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dabei ist das Fehlen einer sog. Elementarschadensversicherung unschädlich.
  • Darüber hinaus gibt es auch steuerliche Erleichterungen für Spenden und Spendenaktionen: So genügt u.a. als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31.10.2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.

Hinweis: Sämtliche Hilfsmaßnahmen sind in den Katastrophenerlassen des Landes NRW und des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.
 

Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 16.7.2021, FinMin Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. 16.7.2021; NWB

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 21.07.2021. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

21.07.2021

NWB Rechnungswesen - BBK

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