01.10.2021
Ab dem 1.10.2021 können Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform abgegeben werden mussten, erstmalig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Hierauf macht das Finanzministerium Thüringen aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Arbeitnehmer müssen ihrem Finanzamt mitteilen, wenn sich die Zahl der Kinderfreibeträge verändert oder wenn die Voraussetzungen für die günstigere Steuerklasse entfallen sind. Wenn zum Beispiel der alleinerziehende oder geschiedene Elternteil mit einem neuen Partner zusammenzieht, oder der Anspruch auf Kindergeld entfällt, entfallen auch die Voraussetzungen für die Steuerklasse II wieder.
Das FinMin Thüringen erläutert weiter:
Quelle: FinMin Thüringen, Medieninformation v. 29.9.2021; NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 01.10.2021. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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