07.12.2017
Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018 ist kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit wurden wichtige Grenzwerte in der Sozialversicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im Jahr 2016 angepasst.
Für 2018 gelten folgende Werte:

Quelle: BGBl I S. 3778, NWB
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 07.12.2017. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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