21.03.2016

Kein ermäßigter USt-Satz für elektronische Bücher

Der ermäßigte USt-Satz von 7 % wird nicht für Leistungen im Zusammenhang mit elektronischen Büchern (sog. E-Books) gewährt. Die Ermäßigung gilt nur bei Büchern in Papierform, entschied der BFH mit seinem Urteil vom 3.12.2015.

Im Urteilsfall stellte der Unternehmer für eine Bibliothek eine sog. Online-Bibliothek auf, in der elektronische Bücher zur elektronischen Ausleihe bereitgestellt wurden. Das Entgelt dafür unterwarf er dem für Bücher geltenden ermäßigten Steuersatz von 7 %.

Der BFH widersprach dem, denn es seien nur Bücher in Papierform begünstigt, nicht aber elektronisch erbrachte Dienstleistungen.

Auch eine Steuerermäßigung für die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten lehnte der BFH ab, da auch hier die Ermäßigung für elektronische Dienstleistungen nicht gewährt wird, die im Zusammenhang mit Urheberrechten stehen.

Das Urteil lässt sich auch auf den Verkauf von E-Books übertragen, so dass auch hierfür der USt-Satz von 19 % gilt.

Den Volltext zum BFH-Urteil vom 3.12.2015 - V R 43/13 finden Sie in der NWB-Datenbank.

Hinweis: Dieser Artikel ist vom 21.03.2016. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik bereits überholt sein könnten.

21.03.2016

NWB-Rechnungswesen - BBK

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