23.05.2017
Der Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit wird rückwirkend zum 01.01.2017 die Grenze für Kleinbetragsrechnungen auf EUR 250 € (brutto) erhöht.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Thema Digitalisierung.
Die wesentlichen steuerlichen Maßnahmen im Einzelnen:
Hinweis:
Die meisten der o.g. Regelungen treten rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Die Anhebung der Wertgrenze für die Aufzeichnungspflichten bei der Sofortabschreibung von 150 € auf 250 € ist erstmals bei Wirtschaftsgütern anzuwenden, die nach dem 31.12.2017 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden.
Quelle: Bundesrat online
Hinweis: Dieser Artikel ist vom 23.05.2017. Bitte achten Sie darauf, dass Informationen zu der genannten Thematik
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